Teilen Sie oder folgen Sie den SWTE auch auf

Übersichtsseite zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Um private Haushalte, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Bund die Einführung von Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme kommen vom Bund. 

Ziel der Maßnahmen ist eine schnelle, wirkungsvolle und für die Kund:innen möglichst unkomplizierte Entlastung. Die Energiepreisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft, werden aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 verrechnet. Daher erfolgt im März eine rückwirkende Erstattung der Entlastung für die Monate Januar und Februar. 
Die Gaspreisbremse, die Wärmepreisbremse und die Strompreisbremse gelten bis mindestens 31. Dezember 2023. Sie können jedoch durch Rechtsverordnung bis Ende April 2024 verlängert werden.

 

Wichtig für Sie: Als Haushaltskunde sowie kleines oder mittleres Unternehmen müssen Sie sich um nichts kümmern. Das übernehmen wir für Sie. Sofern Sie aktiv werden müssen, werden wir uns schriftlich an Sie wenden.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen

Einfach und pragmatisch: Umsetzung der Preisbremsen

Abschläge für Strom, Gas und Wärme sinken im März

Weitere Informationen zu den Abschlagsanpassungen