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Informationen für Einspeiser: Wo muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Immer mehr Verbraucher produzieren mit Photovoltaikanlagen ihren eigenen Strom und beteiligen sich so an der Energiewende. In der Regel verbrauchen die Haushalte nicht den gesamten Strom selbst, sondern speisen überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Wir erklären dir, wo du deine PV-Anlage überall anmelden musst, damit du deinen Solarstrom in das Netz einspeisen kannst und deine Einspeisevergütung erhältst. Außerdem erfährst du, welche steuerlichen Änderungen es seit 2023 für PV-Anlagen gibt und wie du davon profitierst.

Wo muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Wenn du den Strom aus deiner PV-Anlage in das Netz einspeisen möchtest, muss die PV-Anlage an verschiedenen Stellen angemeldet werden. Eine PV-Anlage kann jedoch auch ohne Anschluss an das Stromnetz errichtet werden. Sogenannte Inselanlagen verfügen über keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz und brauchen daher auch nicht bei der Bundesnetzagentur, dem Finanzamt oder dem Netzbetreiber angemeldet zu werden. Daneben gibt es sogenannte Nulleinspeiseanlagen. Sie besitzen zwar einen Anschluss an das Stromnetz, es wird allerdings aktiv kein Strom eingespeist. Da der Anschluss aber vorhanden ist, müssen sie dennoch beim zuständigen Betreiber des örtlichen Stromnetzes sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist für Nulleinspeiseanlagen jedoch nicht notwendig. Wenn du dich allgemein dafür interessierst, wie eine PV-Anlage überhaupt funktioniert, erfährst du in unserem Blog, was du wissen musst.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Anmeldung der PV-Anlage

Wenn deine PV-Anlage über einen Netzanschluss verfügt, musst du die PV-Anlage bei deinem örtlichen Netzbetreiber anmelden. In unserem Versorgungsgebiet ist das unsere Netzgesellschaft SWTE Netz GmbH & Co. KG. Die Anmeldung sollte vor dem Bau der Anlage beim Netzbetreiber erfolgen. Als Anlagenbetreiber kannst du das selbst übernehmen. In vielen Fällen übernimmt dies aber auch der Installateur der PV-Anlage. Bei uns kannst du die PV-Anlage ganz einfach online anmelden. Nach der Anmeldung sollte eine Rückmeldung des Netzbetreibers innerhalb von acht Wochen erfolgen. Beachte: Für sogenannte steckerfertige PV-Anlagen gibt es ein gesondertes Anmeldeverfahren.

Wird eine PV-Anlage bei der SWTE Netz angemeldet prüfen unsere Kolleginnen und Kollegen für den Netzanschluss, ob das vorhandene Stromnetz die Einspeisung aufnehmen kann. Dafür schauen sie sich das vorgelagerte Netz genauer an. In sehr seltenen Fällen kann es passieren, dass zunächst die Netzkapazität erweitert werden muss, damit das Stromnetz die Leistung aufnehmen kann. Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die nötigen Netzstrukturen zu schaffen. Ist die Leistung der PV-Anlage größer, können zusätzliche Kosten für die Anbindung an das öffentliche Netz entstehen.

Einbau des neuen Zählers

Wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, bekommst du vom Netzbetreiber eine Einspeisezusage für deine Anlage. Danach kann die Anlage errichtet werden. Der Installateur beantragt den erforderlichen Zählerwechsel beim Netzbetreiber. Der Installateur erhält im Regelfall den neuen Zähler, baut ihn ein und nimmt die PV-Anlage in Betrieb.

So bekommst du deine Einspeisevergütung

Wenn die Anlage in Betrieb ist, musst du als Anlagenbetreiber noch einige Dokumente beim Netzbetreiber einreichen, damit du auch deine Einspeisevergütung erhältst. Diese muss aber auch der Installateur unterschreiben. Dazu zählen das Kundendatenblatt, die Bestätigung, dass die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist und gegebenenfalls die Bestätigung des Einspeisemanagements (ab 25 kWp für Neuanlagen) und ein Anlagenzertifikat (ab 135 kWp). Sind alle Unterlagen vollständig, wirst du als Einspeiser für die Abrechnung in das System der SWTE Netz aufgenommen. Anhand der Leistung deiner PV-Anlage wird geschätzt, wie viel Energie sie produzieren wird. Dies wird dann mit dem geschätzten Eigenverbrauch verrechnet, den du auf unserem Kundendatenblatt angegeben hast. Auf Grundlage dieser Werte wird dann berechnet, wie viel Strom du voraussichtlich einspeisen wirst. Die Einspeisevergütung wird als monatlicher Abschlag ausgezahlt. Zum 31. Dezember wird dann der tatsächliche Zählerstand abgefragt und überprüft, wie viel Strom tatsächlich eingespeist wurde. Je nachdem, ob du zu viel oder zu wenig Einspeisevergütung bekommen hast, erhältst du eine Nachzahlung oder musst selbst Geld zurückzahlen. Im Grunde funktioniert die Abrechnung der Einspeisevergütung genauso, wie die deiner normalen Stromrechnung – nur umgekehrt.

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Jede Einspeiseanlage muss bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dafür kannst du online das Meldeportal des Marktstammdatenregisters nutzen. Hier musst du für dich ein Benutzerkonto und anschließend den Anlagenbetreiber anlegen und dann deine Anlage registrieren. Solltest du mehrere Anlagen betreiben, musst du jede einzelne registrieren. Wenn du zusätzlich einen Stromspeicher betreibst, muss auch dieser im Marktstammdatenregister registriert werden. Die Anmeldung deiner PV-Anlage muss bis spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen. Wird die Anlage nicht im Marktstammdatenregister eingetragen, bekommst du keine Einspeisevergütung. Zudem kann ein Bußgeld verhängt werden, solltest du die Anlage nicht fristgerecht anmelden.

Anmeldung der Anlage beim Finanz- und Gewerbeamt

Wenn du Strom aus deiner PV-Anlage in das Netz einspeist und dafür eine Einspeisevergütung erhältst, machst du mit deiner Anlage Umsatz. Deshalb musst du sie beim Finanzamt anmelden. Beim Gewerbeamt hingegen brauchen nicht alle PV-Anlagen angemeldet zu werden. Kleine PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp sind von der Anmeldung beim Gewerbeamt ausgenommen. Es sei denn, es handelt sich um gewerblich angebrachte Anlagen, etwa auf Bürogebäuden oder Lagerhallen. Diese müssen immer als Gewerbe angemeldet werden, unabhängig von ihrer Leistung.

Welche Steuerlichen Änderungen gibt es für PV-Anlagen seit 2023?

Durch das Jahressteuergesetz 2022, welches im Dezember 2022 beschlossen wurde, gibt es einige steuerliche Entlastungen für die Betreiber von kleineren Photovoltaikanlagen. Diese Entlastungen betreffen sowohl die Einkommens- als auch die Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bei der Anschaffung einer PV-Anlage

Auf die Lieferungen von Photovoltaikanlagen fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr an. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für alle Komponenten einer PV-Anlage, wie Batteriespeicher. Die Steuersenkung betrifft alle PV-Anlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes sowie öffentlicher Gebäude, die für das Gemeinwohl genutzt werden, installiert werden sollen. Die Leistungsfähigkeit der Anlage spielt für den Nullsteuersatz keine Rolle. Übrigens: Ebenfalls eingeschlossen in diese Regelung sind steckerfertige PV-Anlagen. Wenn du überlegst, dir eine steckerfertige PV-Anlage zuzulegen, erfährst du in unserem Blog alles, was du wissen musst.

Einkommensteuer beim Einspeisen von Strom

Die Befreiung von der Einkommenssteuer für das Einspeisen von Strom aus deiner PV-Anlage gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Somit fällt in der Regel keine Einkommensteurer mehr an, wenn du Strom aus deiner PV-Anlage einspeisen möchtest. Etwas anderes gilt nur dann, wenn du als Betreiber der Anlage auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung verzichtest. Diese Steuerbefreiung gilt für alle PV-Anlagen auf oder in der Nähe von einem Einfamilienhaus oder einem Gebäude, das nicht zum Wohnen genutzt wird, und die über eine Leistung von bis zu 30 kWp verfügen. Bei anderen Gebäuden, wie beispielsweise Mehrfamilienhäusern, gilt die Regel: Pro Wohnung oder Gewerbeeinheit darf die PV-Anlage eine Leistung von 15 kWp besitzen. Beispiel: Verfügt ein Mehrfamilienhaus über sechs Wohnungen, so darf die PV-Anlage eine Leistung von 90 kWp besitzen, um von der Einkommenssteuer ausgenommen zu werden.

Du betreibst bereits eine PV-Anlage, deren Förderung bald ausläuft? 

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