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Die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage läuft aus – Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Die neueste Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, besser bekannt als EEG, bereitet vielen Betreibern von älteren Photovoltaikanlagen Kopfzerbrechen. Denn seit 2021 ist nach nunmehr 20 Jahren für die ersten Photovoltaikanlagen die bis dahin garantierte Einspeisevergütung ausgelaufen. Die Betreiber dieser älteren PV-Anlagen erhalten danach keine geförderte Einspeisevergütung mehr. Mit der neuesten Änderung des EEG soll geregelt werden, wie es für nicht mehr geförderte Anlagen weitergehen kann. Doch welche Optionen habe ich, um meine alte PV-Anlage weiter zu betreiben? Wir wollen dir zeigen, welche Möglichkeiten für deine Ü20 PV-Anlage nach Ende der EEG-Förderung bestehen und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Optionen haben. Du wirst sehen, auch nach dem Auslaufen der Förderung kannst du mit der richtigen Strategie deine PV-Anlage weiterhin wirtschaftlich betreiben.

Möglichkeit 1: Volleinspeisung wie bisher

Bist du Betreiber einer kleineren Anlage mit bis zu 100 kWp? Dann hast du weiterhin Anspruch darauf, wie zuvor deinen Strom ins Netz einspeisen zu können. Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp besteht diese Möglichkeit nicht.

Nach Ende der Förderung bekommst du allerdings eine deutlich geringere Vergütung als bisher. Wie viel du bekommst, hängt vom Jahresmarktwert Solar – einer Art Börsenmarktwert des Solarstroms – ab. Der genaue Marktwert wird Anfang des Jahres veröffentlicht und bewegt sich zwischen 2 und 5 Cent pro kWh. Von diesem Betrag wird dann noch eine Vermarktungspauschale abgezogen. Momentan liegt diese bei 0,4 Cent pro kWh. Zum Vergleich: Eine PV-Anlage, die vor dem 31.12.2001 in Betrieb genommen wurde, hat für 20 Jahre eine Einspeisevergütung von 50,62 Cent pro kWh erhalten.

Vorteil: Du als Betreiber brauchst nach dem Auslaufen der Förderung nicht selber aktiv werden, die Umstellung geschieht automatisch. Außerdem entstehen keine Umrüstungskosten für dich, zumindest vorerst. In Zukunft wird es für PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp verpflichtend sein, ein intelligentes Messsystem zu verwenden, welches durch deinen Messstellenbetreiber eingebaut wird. Die Vermarktungspauschale wird dann aber durch die Nutzung eines intelligenten Messsystems auf 0,2 Cent pro kWh halbiert. Tipp: Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Tecklenburger Land ist die SWTE Netz GmbH & Co. KG der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Möglichkeit 2: Umstellen auf Eigenstromverbrauch

Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Wenn du deine PV-Anlage auf Eigenbedarf umstellst, dann kannst du den Strom aus deiner PV-Anlage selbst verbrauchen. Der überschüssige Strom, den du nicht selbst verbrauchst, wird dann wie zuvor ins Netz eingespeist. Die Vergütung richtet sich dabei ebenfalls nach dem Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungspauschale. Nachteil: Für die Umstellung auf Eigenverbrauch ist meist ein technischer Umbau nötig. Diese Kosten musst du berücksichtigen.

Vorteile Eigenstromverbrauch

Der Eigenstromverbrauch schont den Geldbeutel. Denn die Produktionskosten für deinen eigenen Solarstrom sind deutlich geringer als die Kosten für den Strom, den du aus dem Stromnetz beziehst. Du sparst also mit dieser Lösung umso mehr Geld, je mehr du von deinem Solarstrom selbst verbrauchst.

Tipps zum Eigenstromverbrauch: Es lohnt sich beispielsweise, den Geschirrspüler oder die Waschmaschine tagsüber anzustellen, wenn die PV-Anlage Strom produziert. So kannst du noch mehr von deinem selbst erzeugten Strom verbrauchen. In der Regel kannst du etwa 20 bis 40 Prozent deines Solarstroms selbst verbrauchen. Noch mehr lohnt sich die Umstellung auf Eigenbedarf, wenn du ein Elektroauto besitzt und dieses ebenfalls mit deinem Solarstrom aufladen kannst. Dafür lohnt sich in der Regel die Anschaffung einer Wallbox. 

Wichtig: Für Betreiber von kleinen PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp entfällt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Für diese PV-Anlagen wird dann auch kein zusätzlicher Erzeugungszähler benötigt. In den meisten Fällen ist die Umstellung auf den Eigenverbrauch bei kleinen Anlagen, zum Beispiel auf privaten Hausdächern, die Lösung, die sich wirtschaftlich am meisten lohnt.

 

Ergänzung durch einen Stromspeicher

Du kannst deinen Eigenstromverbrauch deutlich erhöhen, wenn du einen Stromspeicher einsetzt. Dieser kann auch bei älteren Anlagen nachgerüstet werden. Mit dem Speicher kann überschüssiger Strom zu einem späteren Zeitpunkt, unabhängig von der Tageszeit und der Sonneneinstrahlung, genutzt werden. Kleiner Wermutstropfen: Ein Stromspeicher bedeutet eine zusätzliche Investition.

Aktuell sinken die Anschaffungskosten weiter. In Zukunft wird es also immer attraktiver, in einen Energiespeicher zu investieren, um damit den Anteil des selbst verbrauchten Stroms von deiner PV-Anlage zu erhöhen.

Mögliche Förderungen für die Umstellung

Kommunen fördern die Umstellung auf den Eigenverbrauch oder den Einbau von Energiespeichern. Deswegen solltest du dich auf jeden Fall informieren, ob dies auch in deiner Kommune der Fall ist. Die Stadt Ibbenbüren zum Beispiel fördert die Ergänzung einer PV-Anlage durch einen Energiespeicher, egal ob bei einem Neubau oder einer späteren Nachrüstung, mit 10 Prozent des Anschaffungspreises (maximal mit einem Betrag von 1500 Euro). Bedingung ist, dass der Speicher eine Kapazität von mindestens 3 kWh hat.

Wenn du deine alte Anlage abbauen und durch eine neue PV-Anlage ersetzen möchtest, dann kannst du dir im Rahmen des Förderprogrammes Progres.nrw des Landes Nordrein-Westfalen für den Einbau eines Batteriespeichers zu deiner neuen PV-Anlage einen Förderbeitrag auszahlen lassen. Dabei bekommst du 100 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität. Maximal kannst du eine Förderung von 75.000 Euro pro Gebäude und Standort erhalten.

Möglichkeit 3: Direktvermarktung des selbst produzierten Stroms

 Für Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung ist es verpflichtend, diese zur Direktvermarktung anzumelden. Wenn du eine kleinere Anlage betreibst, kannst du diese ebenfalls zur Direktvermarktung anmelden, wenn du das möchtest.

Bei dieser Lösung nimmt ein Direktvermarkter deinen Strom ab und verkauft diesen dann an der Energiebörse weiter. Bei kleinen PV-Anlagen ist die Energiemenge allerdings im Verhältnis sehr gering und daher oft nicht rentabel für die Direktvermarkter. Es gibt daher nur sehr wenige Direktvermarkter, die auch den Strom von kleinen Anlagen abnehmen. Abhängig von der Größe der Anlage und dem bisherigen Messkonzept sind unter Umständen Umrüstungen nötig, zum Beispiel weil ein neues Messsystem installiert werden muss. Zudem verlangen die Direktvermarkter für ihre Dienstleistung natürlich Geld, weshalb sich diese Möglichkeit für kleine Anlagen aus finanzieller Sicht oft nicht lohnt.

Möglichkeit 4: Anlage abbauen oder ersetzen

Wenn du deine alte Anlage nicht mehr weiter betreiben möchtest oder diese aus technischen Gründen nicht mehr weiter betreiben kannst, dann kannst du deine alte PV-Anlage abbauen lassen. Falls du aber trotzdem weiter Solarstrom produzieren möchtest, dann solltest du deine alte PV-Anlage durch eine neue Anlage ersetzen. In diesem Fall würdest du für die neue PV-Anlage wieder die EEG-Förderung erhalten. Für Anlagen, die im Juli 2021 in Betrieb genommen wurden und mit einer Leistung bis zu 40 kWp, liegt die Förderung für die ersten 10 kWp bei 7,47 Cent pro kWh und die weiteren kWp über 10 kWp werden dann nur noch mir 7,25 Cent pro kWh vergütet.

Übrigens: Auch wir als Stadtwerke Tecklenburger Land bieten in Sachen Photovoltaik plus Speicher gemeinsam mit Partnern umfassende Lösungen für Privatleute und Gewerbekunden. Dabei unterstützen wir dich nicht nur in der Planung deines Projekts, sondern wir beraten und unterstützen dich auch bei der Beantragung von Fördermitteln und noch vieles mehr. Für genauere Infos schau gerne auf unserer Website vorbei.

Für einen Überblick über alle Möglichkeiten schau gerne noch einmal auf der Website der SWTE Netz, unserem Netzbetreiber, vorbei. Dort findest du ebenfalls Informationen, was du beachten musst, wenn deine Anlage eine Leistung von mehr als 100 kWh hat oder du Betreiber eine Strom erzeugenden Anlage bist, die keine PV-Anlage ist, wie beispielsweise eine Windkraftanlage.

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