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Was ist der Notfallplan Gas

Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt bereitet Unternehmen und Privatleuten Kopfzerbrechen. Seit Monaten ist die Erdgasversorgung aus Russland ungewiss. Deshalb hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 23. Juni 2022 die Alarmstufe im sogenannten Notfallplan Gas ausgerufen. Hier erfährst du, was der Notfallplan Gas ist und welche Auswirkungen die aktuelle Energiekrise hat.

Hintergründe der Energiekrise

Einer der Hauptlieferanten für Erdgas nach Deutschland ist bislang Russland gewesen. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen internationalen politischen Spannungen ist nicht klar, ob und in welchen Mengen Erdgas aus Russland importiert werden kann. Die verlässliche Energieversorgung Europas und insbesondere Deutschlands ist aktuell ungewiss.

Der Notfallplan Gas

Auf Basis einer Verordnung der EU über Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung wurde in Deutschland der Notfallplan Gas entwickelt. Zuletzt wurde dieser im September 2019 aktualisiert. Der Notfallplan Gas regelt die wesentlichen Fragen für den Fall einer Gasmangellage. Bei einer solchen Gasmangellage greifen drei Krisenstufen aus dem Notfallplan. Auf der Seite unserer Netzgesellschaft, der SWTE Netz, findest du alle Informationen, wie sich der Notfallplan Gas auf Verbraucher auswirkt.

Die drei Krisenstufen im Notfallplan Gas

1. Frühwarnstufe

Die Frühwarnstufe ist die erste Krisenstufe des Gasnotfallplans. Sie wird ausgerufen, wenn es ernst zu nehmende und verlässliche Hinweise auf ein mögliches Ereignis gibt, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte. In der Frühwarnstufe wird der Austausch zwischen den verschiedenen Marktakteuren intensiviert. Die Regierung, die Bundesnetzagentur und die übergeordneten und regionalen Gasnetzbetreiber tauschen sich intensiv aus, und es wird ein Krisenstab gebildet, die Lage beobachtet. Die Frühwarnstufe ist am 30. März 2022 ausgerufen worden.

2. Alarmstufe

Seit dem 23. Juni 2022 befinden wir uns in der zweiten Stufe des Notfallplans, der Alarmstufe. Diese wird ausgerufen, wenn sich die Versorgungslage erheblich verschlechtert. Das kann zum Beispiel durch eine Störung oder eine ungewöhnlich hohe Gasnachfrage passieren. In dieser Stufe können die verschiedenen Akteure auf dem Energiemarkt die Gasversorgung immer noch mit eigenen Maßnahmen sicherstellen. So können beispielsweise Gashändler und -lieferanten auf der Beschaffungsseite versuchen, bei einem Lieferausfall Gas kurzfristig aus anderen Quellen zu beziehen. In dieser Stufe sind also die Unternehmen der Energiewirtschaft die zentralen Akteure. Sie nutzen netz- und marktbezogenen Maßnahmen, die ihnen das Energiewirtschaftsgesetz an die Hand gibt.

3. Notfallstufe

Die Notfallstufe ist die letzte Stufe des Notfallplans Gas. Sie wird dann ausgerufen, wenn tatsächlich auch physisch nicht mehr genügend Gas da ist, um alle Abnahmestellen zu versorgen. Wenn dieser Zustand dauerhaft ist und die Bundesregierung dies auch über eine Rechtsverordnung feststellt, dann greift die dritte Stufe des Notfallplans. In dieser Stufe übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundesverteilers ein. Die Bundesnetzagentur kann dann über den Verbrauch entscheiden und Maßnahmen gegenüber Gaskunden, Gasversorgern und Gasnetzbetreibern verfügen. So sollen sie die Versorgung mit Gas sicherstellen.

Regelenergie- und Gasspeicherumlage

Neben dieser Umlage kommen noch die Gasspeicherumlagen und die Regelenergieumlage hinzu. Die Regelenergieumlage gibt es schon seit mehreren Jahren. Seit dem 1. Oktober 2021 liegt diese allerdings bei null Euro. Zum 1. Oktober 2022 wird die Regelenergieumlage nun auf 0,57 Cent pro kWh angehoben. Neu ist neben der Gasumlage auch die Gasspeicherumlage. Diese ist jedoch sehr gering und liegt bei 0,059 Cent pro kWh. Ursprünglich sollte zum 1. Oktober 2022 eine weitere Gasumlage in Höhe von 2,419 Cert pro kWh eingeführt werden. Diese würde allergings im letzten Moment von der Bundesregierung wieder verworfen. Aktuell hat sich die Versorgungssituation entspannt. Die Bundesnetzagentur ruft aber auch für die kommende kalte Jahreszeit zum Energiesparen auf. Tipps zum Energiesparen findest du auch auf unserer Website. 

Auswirkungen auf die Kunden der Stadtwerke Tecklenburger Land?

Für unsere Bestandskunden gilt: die garant-Verträge haben nach wie vor Bestand. Allerdings sind staatliche Umlagen – wie die Gasumlage oder die Gasspeicherumlage – nicht durch die Preisgarantie abgedeckt und können während der Vertragslaufzeit an dich als Kunde weitergegeben werden. Die Bundesregierung plant hierfür eine Gesetzesänderung, sodass im Sinne des Solidaritätsprinzips die Preissteigerungen durch staatliche Umlagen auch an Kunden mit Verträgen mit Preisgarantie weitergegeben werden können. Du als Kunde wirst von uns aber in jedem Fall schriftlich auf dem Postweg über die Preisanpassung informiert.

Auch wenn du Kunde bei uns bist und dein Vertrag bei uns ausläuft, musst du dir keine Sorgen machen. Du bleibst weiterhin versorgt. Wir unterbreiten dir als Bestandskunde auf jeden Fall ein Nachfolgeangebot zu deinem Vertrag.

Du willst Heizkosten sparen? Wir geben dir Tipps, worauf du im Alltag achten kannst um deine Heizkosten zu senken.

 

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