Raum zum Leben - Geförderter Wohnungsbau
Als Stadtwerk der Region machen wir uns stark für bezahlbaren Wohnraum. Wir engagieren uns in Zusammenarbeit mit unseren Gesellschafter-Kommunen im geförderten Wohnungsbau. Aktuell entwickeln und bauen wir jeweils zwei Mietimmobilien im geförderten Wohnungsbau in Lotte und Mettingen. Die ersten Mieter ziehen voraussichtlich im Sommer 2026 ein.
Wohnbau in Lotte-Schafwinkel
Im Baugebiet Lotte-Schafwinkel bauen wir in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lotte zwei Mietimmobilien mit insgesamt 20 Wohneinheiten. Drei Viertel der Wohnungen werden mit Fördermitteln des Bundes und des Landes über die NRW.BANK gefördert. Sie werden an Familien, Paare und Einzelpersonen vermietet, die über einen Wohnberechtigungsschein - umgangssprachlich auch Paragraph 5-Schein - verfügen.
Wohnbau in Mettingen-Niestadtweg
Im Baugebiet “Niestadtweg” in Mettingen entwickeln wir gemeinsam mit der Gemeinde Mettingen zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 16 Wohneinheiten. Auch hier werden 75 Prozent der Wohnungen im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus geschaffen und an Inhaber eines WBS vergeben. Die Wärmeversorgung erfolgt über das Kalte-Nahwärme-Netz unserer Netzgesellschaft SWTE Netz.
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Freifinanzierte Wohnungen
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Geförderte Wohnungen
mit WBS A
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Geförderte Wohnungen
mit WBS B
Warum geförderter Wohnungsbau?
Zum Stichtag 1. Januar 2023 gab es im Kreisgebiet insgesamt 8.114 Wohneinheiten im geförderten Wohnbau. Das bedeutet, die Investoren haben beim Bau der Wohnungen Fördermittel in Anspruch genommen und sich im Gegenzug verpflichtet, die Wohnungen zu einem vergünstigten Preis an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Dieser – umgangssprachlich auch Paragraph-5-Schein genannte – Nachweis steht Menschen bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze zu. Bis zum Jahr 2033 fallen beinahe 70 Prozent der Wohneinheiten im Kreis Steinfurt – das sind mehr als 5.400 Wohnungen – aus der Mietpreisbindung. Sie können nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu dann marktüblichen Preisen vermietet werden. Neue Lösungen für weniger einkommensstarke Familien und Einzelpersonen sind gerade vor dem Hintergrund des ohnehin knappen Wohnraums dringend gefragt. Die Stadtwerke Tecklenburger Land nehmen als Lösungspartner der Region dieses Thema an und kümmern sich - in enger Zusammenarbeit mit unseren Gesellschafter-Kommunen - um geförderten Wohnraum in unserer Region.
Fragen und Antworten zu unseren Wohnbauprojekten
Sie haben Fragen zu unseren Wohnbauprojekten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen?
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Die Stadtwerke Tecklenburger Land kümmern sich nicht nur um den Bau der Mietwohnungen, sondern sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung, die Verwaltung und den Unterhalt der Wohnungen geht. Anfragen senden Sie gerne per E-Mail an wohnen(at)swte.de
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Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben Haushalte, deren Einkommen bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreitet. Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW, § 13). Die aktuellen Einkommensgrenzen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt.
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Die Vermietung von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet im Rahmen der Förderung zwischen den Einkommensgruppen A und B. Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Wohnberechtigungsschein und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. In den Wohnbauprojekten der Stadtwerke Tecklenburger Land in Lotte-Schafwinkel und Mettingen werden drei Viertel der Wohnungen an Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben; ein Viertel der Wohnungen ist nicht gefördert und wird frei vermietet.
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Als notwendige Unterlagen für die Beantragung eines WBS sind Personalausweise, Reisepässe und ggf. Aufenthaltsbescheinigungen für jede haushaltsangehörige Person vorzulegen. Weiterhin sind Einkommensnachweise und Steuerbescheinigungen beizufügen. Weitere Nachweise können notwendig sein, etwa Schwerbehindertenausweise, Pflegestufenbescheinigungen, Mutterpass, Unterhaltsvereinbarungen oder -urteile etc. Für die Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Bewerbungen können daher erst nach Vorlage eines ausgestellten WBS berücksichtigt werden. Sobald Sie den WBS erhalten haben, freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis dafür, dass Sie zum Bezug einer mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt sind. Die Bescheinigung enthält Angaben darüber, ob die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden, sowie zu der Wohnung, die bezogen werden darf.Im Kreis Steinfurt kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen.
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Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis dafür, dass Sie zum Bezug einer mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt sind. Die Bescheinigung enthält Angaben darüber, ob die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden, sowie zu der Wohnung, die bezogen werden darf. Im Kreis Steinfurt kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen.
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In den kommenden Jahren geht auch in unserer Region sehr viel bezahlbarerer Wohnraum verloren, weil einst mit Fördermitteln hergestellte Immobilien aus der sogenannten Mietpreisbindung herausfallen. Sie können dann auf dem freien Markt zu dann marktüblichen Preisen vermietet werden. Im Gegenzug fehlt bezahlbarerer Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen.
Sie suchen einen Ansprechpartner für unsere Wohnbau-Projekte?
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