Moderne 2-Zimmer-Wohnung im Neubaugebiet Lotte-Schafwinkel (1. OG mitte)
Kaltmiete: 354,68 EUR
Wohnfläche: 51,9 m²
Anzahl Zimmer: 2
Als Stadtwerk der Region machen wir uns stark für bezahlbaren Wohnraum. Wir engagieren uns in Zusammenarbeit mit unseren Gesellschafter-Kommunen im geförderten Wohnungsbau. Aktuell entwickeln und bauen wir jeweils zwei Mietimmobilien im geförderten Wohnungsbau in Lotte und Mettingen. Wir gehen davon aus, dass die ersten Mieter im Sommer 2026 einziehen können.
Sie haben Fragen zu unseren Wohnbauprojekten? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen?
Die Stadtwerke Tecklenburger Land kümmern sich nicht nur um den Bau der Mietwohnungen. Sie sind auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Vermietung, Verwaltung und den Unterhalt der Wohnungen geht. Anfragen senden Sie deshalb gerne per E-Mail an wohnen@swte.de
Die Vermietung von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet im Rahmen der Förderung zwischen den Einkommensgruppen A und B. Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen sowie zum Wohnberechtigungsschein und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. In den Wohnbauprojekten der Stadtwerke Tecklenburger Land in Lotte-Schafwinkel und Mettingen werden drei Viertel der Wohnungen an Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben; ein Viertel der Wohnungen ist nicht gefördert und wird frei vermietet.
Für die Anmietung einer geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) zwingend erforderlich. Daher können wir Bewerbungen leider erst nach Vorlage eines ausgestellten WBS berücksichtigen. Sobald Sie den WBS erhalten haben, freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Was ist ein WBS und wo beantrage ich ihn?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtlicher Nachweis dafür, dass Sie zum Bezug einer mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt sind. Die Bescheinigung enthält Angaben darüber, ob die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden, sowie zu der Wohnung, die bezogen werden darf.
Im Kreis Steinfurt kann der Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt beantragt werden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare sowie weitere Informationen.
Wohnberechtigungsschein | Kreis Steinfurt
Gebäude, die den KfW‑40‑Standard erfüllen, sind besonders energieeffizient. Sie benötigen höchstens 40 % des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes. Für Sie bedeutet dies einen geringeren Energieverbrauch und entsprechend niedrigere Nebenkosten.
Geothermie nutzt die Wärme aus dem Erdinneren, die durch natürliche Prozesse entsteht und mit zunehmender Tiefe immer heißer wird. Über Erdsonden wird diese Wärme aus dem Boden aufgenommen und an eine Wärmepumpe übertragen, die – ähnlich wie ein umgekehrter Kühlschrank – die Temperatur erhöht und damit ein Gebäude effizient heizen kann.
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Vögel dürfen grundsätzlich in der Wohnung gehalten werden, ohne dass Sie hierfür unsere Zustimmung benötigen.
Für Hunde und Katzen ist jedoch eine vorherige Zustimmung erforderlich. Bitte sprechen Sie uns daher vor der Anschaffung an – wir prüfen gemeinsam, ob eine Tierhaltung in Ihrer Wohnung möglich ist.
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