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Alle wichtigen Infos rund um die Gaspreisbremse

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen kWh gilt folgendes für die Gaspreisbremse: 

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto) 
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis
  • Die Gaspreisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Ist dieser niedriger, zahlen Sie die günstigeren vertraglichen Konditionen 
  • Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt, gilt jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Im März erfolgt daher eine Verrechnung des Abschlags mit den Monaten Januar und Februar, sodass der März-Abschlag niedriger ausfällt als der April-Abschlag

Liegt Ihr Gasverbrauch über 1,5 Millionen kWh im Jahr, gelten abweichende Regelungen. 

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Antworten auf häufige Fragen zur Gaspreisbremse

Die gesamte Veröffentlichung zu den Preisbremsen ist auf Basis der bisherigen Informationen und der kurzen Bearbeitungszeit nach bestem Wissen aufgebaut und wird je nach Erkenntnisstand weiterentwickelt. 

Stand 01.03.2023