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Alle wichtigen Infos rund um die Wärmepreisbremse

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch bis 1,5 Mio. kWh gilt folgendes für die Wärmepreisbremse: 

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto) 
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis
  • Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 9 ct/kWh (brutto) liegt. Ist dieser niedriger, zahlen Sie die günstigeren vertraglichen Konditionen 
  • Ab März 2023 wird die Wärmepreisbremse bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt, gilt jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Im März erfolgt daher eine Verrechnung des Abschlags mit den Monaten Januar und Februar, sodass der März-Abschlag niedriger ausfällt als der April-Abschlag

Liegt Ihr Wärmeverbrauch über 1,5 Mio. kWh, gelten abweichende Regelungen. 

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Antworten auf häufige Fragen zur Wärmepreisbremse

Die gesamte Veröffentlichung zu den Preisbremsen ist auf Basis der bisherigen Informationen und der kurzen Bearbeitungszeit nach bestem Wissen aufgebaut und wird je nach Erkenntnisstand weiterentwickelt. 

Stand 01.03.2023