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Abschläge für Strom, Gas oder Wärme sinken im März

SWTE bringen bringen vereinfachte Preisbremsen für Privatkunden auf Weg

Tecklenburger Land, 15.02.2023. Mit den Abschlägen im März werden Privatkundinnen und -kunden der Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH erstmals durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme entlastet. Für Verträge, deren Preise oberhalb der Preisgrenzen liegen, berücksichtigen die Stadtwerke Tecklenburger Land in den Abschlägen ab März die Preisbremsen pauschal je Tarif. Die Stadtwerke berechnen die Entlastung zunächst vorläufig, bis zentrale Fragestellungen geklärt und die Abrechnungssysteme umgestellt sind.

„Wir stehen voll und ganz hinter dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu entlasten. Deswegen gehen wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden pragmatisch vor“, sagt Geschäftsführer Christian Averdiek. Die pragmatische Lösung geht weitestgehend konform mit den Vorgaben der Preisbremsengesetze. „Wir wollen möglichst zeitnah zu der gesetzlich vorgesehenen individuellen Entlastung kommen. Dafür ist es notwendig, dass der Gesetzgeber die für die Umsetzung der Preisbremsen kritischen Fragen und Widersprüche kurzfristig löst oder korrigiert.“

Einfache und nachvollziehbare Lösung

Viele Kunden der Stadtwerke Tecklenburger Land liegen mit ihren Tarifen unterhalb der gesetzten Preisbremsen und sind somit überhaupt nicht betroffen. Für die rund 3.500 betroffenen Strom- und Gaskunden senken die Stadtwerke den Abschlag für Strom, Gas oder Wärme zunächst um einen pauschalen Betrag – und zwar abhängig vom Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs. Auf diese einfache und nachvollziehbare Lösung setzen die Stadtwerke Tecklenburger Land gemeinsam mit vielen anderen Stadtwerken. „Alle Kunden erhalten die vollständige Entlastung, die ihnen zusteht“, betont Christian Averdiek.

Umsetzung der Preisbremsengesetze

Seit Verabschiedung der Preisbremsengesetze Ende Dezember 2022 bereiten die Stadtwerke und ihr IT-Partner die Umsetzung vor. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass der Arbeitspreis für Energie für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt wird. Für Strom bedeutet das 40 Cent/kWh (brutto), für Gas 12 Cent/kWh (brutto) und Wärme 9,5 Cent/kWh (brutto). Entlastungsbeträge müssen für sämtliche Kunden individuell errechnet und mitgeteilt werden.

Hochkomplexe Prozesse im Massengeschäft

Was für den einzelnen Vertrag einfach klingt, ist im Massengeschäft mit seiner Tarifvielfalt hochkomplex. Viele Vorgaben gehen am Alltag der Menschen vorbei. „Im Leben unserer Kundinnen und Kunden ändert sich ständig etwas. Sie wechseln den Energievertrag, sie ziehen um oder installieren eine PV-Anlage – alles mit Auswirkungen auf ihren Energievertrag und die Abrechnung der Preisbremse“, betont Christian Averdiek. „Das ist in den Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt, muss aber im Massengeschäft unbedingt funktionieren.“ Damit Abrechnungen automatisiert laufen können, brauche es außerdem standardisierte Datenaustauschformate zwischen Versorgern, Klarheit bei den Berechnungsgrundlagen und für spezielle Tarifmodelle, die beispielsweise nach Tageszeit abgerechnet werden. „Das alles ist nicht innerhalb weniger Wochen in den Systemen umzusetzen", so der SWTE-Geschäftsführer. „Unsere Teams arbeiten seit fast einem Jahr an ihrer Belastungsgrenze, um Kundinnen und Kunden in der Energiekrise bestmöglich zu schützen und zu informieren." 

Mehr Informationen zu den Energiepreisbremsen gibt es unter www.stadtwerke-tecklenburgerland.de/preisbremsen