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Zählerstand Gas ablesen

Netzbetreiber SWTE Netz bittet um Nutzung des Online-Services

Tecklenburger Land, 20.09.2022. Angesichts der schwierigen Situation auf den Energiemärkten hat der Staat zum 1. Oktober 2022 die Einführung der sogenannten Gas-Umlage beschlossen. Verbraucher von Erdgas sollten deshalb zum 30. September den Zählerstand ihres Verbrauchszählers Erdgas ablesen. Die Netzgesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land empfiehlt, die Zählerstände ausschließlich online zu übermitteln.

Dazu hat die SWTE Netz das entsprechende Formular auf ihrer Webseite angepasst. Wer seinen Zählerstand in den Tagen von Ende September bis Anfang Oktober übermittelt, sollte als Grund der Meldung das Stichwort „Gasumlage (Ablesedatum 30.09.2022)“ auswählen. Wichtig: Zur Abgrenzung der Gasumlage reicht es aus, lediglich den Zähler für den Erdgasverbrauch abzulesen. Eine Ablesung weiterer Zähler ist nicht erforderlich. Sollten Kunden darüber hinaus in den folgenden Wintermonaten Zwischenstände von Gas-Zählern übermitteln, sollten sie für diese Ablesung als Grund der Meldung das Stichwort „Kontrollablesung“ auswählen.

SWTE Netz nicht zuständig für Zahlungspläne und Abschläge

Für etwaige Änderungen von Zahlungsplänen oder Abschlägen ist die SWTE Netz der falsche Ansprechpartner. Wer zum Beispiel die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen anpassen möchte, sollte Kontakt zu seinem Lieferanten aufnehmen. Dieser ist der jeweilige Vertragspartner und hat mit Endkunden Verträge über den Bezug von Strom oder Erdgas abgeschlossen. Als Netzbetreiber ist die SWTE Netz ausschließlich für den Betrieb das Erdgasverteilnetz in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln zuständig.

BU: Um die Lieferungen von Erdgas abzusichern, hat die Regierung die Einführung einer Gasumlage zum 1. Oktober 2022 beschlossen.

Die Zählerstände Erdgas sollten zum Stichtag 30. September 2022 unter www.swte-netz.de/zaehlerstandseingabe übermittelt werden. Als Grund der Meldung sollte „Gasumlage“ ausgewählt werden.