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Verlängerung Ihres Strom- oder Erdgastarifes

Wir freuen uns, das Sie Ihren bestehenden Strom- oder Erdgastarif ganz bequem online verlängern möchten! Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Bestätigungs-Email über den Wunsch Ihrer Verlängerung und eine postalische Auftragsbestätigung, sobald die Verlängerung umgesetzt wurde.

WICHTIG! Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns bereits gekündigt haben, hebt diese Vertragsverlängerung die Kündigung nicht auf. Sie müssen in diesem Fall zusätzlich Ihre Kündigung schriftlich widerrufen.

Angaben zu Ihrem Tarif

 

Die Konditionen

Für Strom

Strom fix basis 24 *

Konditionen (bis 100.000 kWh) 1,2,3:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 27,70 netto¹ / 32,96 brutto²
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 12,00 netto¹ / 14,28 brutto²

ProfiStrom fix basis 24 *

Konditionen (bis 100.000 kWh) 1,2,3:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 27,90 netto¹ / 33,20 brutto²
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 14,50 netto¹ / 17,26 brutto²

Für Erdgas

Gas fix basis 24 *

Konditionen (bis 50.000 kWh) 4,5:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 10,40 netto4 / 12,38 brutto5
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 13,00 netto4 / 15,47 brutto5

 

Konditionen (ab 50.001 kWh) 4,5:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 10,60 netto4 / 12,61 brutto5
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 4,66 netto4 / 5,55 brutto5

ProfiGas fix basis 24 *

Konditionen (bis 50.000 kWh) 4,5:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 10,40 netto4 / 12,38 brutto5
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 22,99 netto4 / 27,36 brutto5

 

Konditionen (ab 50.001 kWh) 4,5:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 10,60 netto4 / 12,61 brutto5
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 14,66 netto4 / 17,45 brutto5

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis für Wasserkunden<br /> der SWTE Netz

Bitte nutzen Sie für alle Anliegen rund um Ihren Wasserversorgungs-Vertrag den Online-Service der SWTE Netz unter www.swte-netz.de.

* Erstvertragslaufzeit und eingeschränkte Preisgarantie bis 30.06.2027. 

1 Die Nettopreise beinhalten die Energiebeschaffungskosten, Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb inklusive Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben, Stromsteuer (Regelsatz), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG den Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A. Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inklusive Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser vorgenannten Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 3.1 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung. Die Stadtwerke teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit.

2 Inklusive der gesetzlichen im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer.

3 Im Grundpreis enthalten sind die Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen Messeinrichtung (kME) oder einer modernen Messeinrichtung (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden stattdessen für den Messstellenbetrieb in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch nachfolgende Entgelte berechnet, soweit der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) der Messstellenbetreiber des Kunden ist und der Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Kunden abgerechnet wird: bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre ab 6.001 – 10.000 kWh: 33,61 €/Jahr netto · 10.001 – 20.000 kWh: 42,02 €/Jahr netto · 20.001 – 50.000 kWh: 92,44 €/Jahr netto · 50.001 – 100.000 kWh: 100,84 €/Jahr netto. Sofern der Messstellenbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet wird, reduziert sich der Grundpreis um die Messstellenbetriebskosten. Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sind auf der Internetseite des grundzuständigen Messstellenbetreibers veröffentlicht.

4 Die Nettopreise beinhalten die Energiebeschaffungskosten, Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, Energiesteuer, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV und den CO2-Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung. Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19%), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,998 ct/kWh). Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 3.1 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Zudem sind von der Preisgarantie ausgenommen die Kosten für den Messstellenbetrieb inklusive Messung. Die Stadtwerke teilt dem Kunden die jeweils geltende Höhe eines zu zahlenden Preisbestandteils auf Anfrage mit.

5 Inklusive der gesetzlichen im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer. Der Grundpreis gilt für eine Anlage mit einem Standardzähler.

Unternehmer können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner in diesem Vertrag angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widersprechen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist zu richten an Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH, Zechenstraße 10, 49477 Ibbenbüren, info@sw-te.de