Verlängerung Ihres Strom- oder Erdgastarifes

Wir freuen uns, das Sie Ihren bestehenden Strom- oder Erdgastarif ganz bequem online verlängern möchten! Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Bestätigungs-Email über den Wunsch Ihrer Verlängerung und eine postalische Auftragsbestätigung, sobald die Verlängerung umgesetzt wurde.

WICHTIG! Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns bereits gekündigt haben, hebt diese Vertragsverlängerung die Kündigung nicht auf. Sie müssen in diesem Fall zusätzlich Ihre Kündigung schriftlich widerrufen.

Strom- bzw. Gaspreisbremse

Bis 31.12.2023 mit Verlängerungsoption auf 30.04.2024 gelten die sog. Preisbremsen. Bei Erdgas ist für 80% des durchschnittlichen Vorjahresverbrauchs der Preis bei 12 Ct./kWh und bei Strom für 80% des durchschnittlichen Vorjahresverbrauchs der Preis bei 40 Ct./kWh gedeckelt. Liegt der Verbrauchspreis unter den o.g. Preisen, muss die Preisbremse natürlich nicht greifen.

Angaben zu Ihrem Tarif

 

Die Konditionen

mein TE-Strom konstant bzw. konstant (Gewerbe)*

Konditionen (bis 100.000 kWh):

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 31,92 netto¹ / 37,99 brutto²
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 8,82 netto¹ / 10,50 brutto²

mein TE-Erdgas konstant bzw. konstant (Gewerbe)*

Konditionen (bis 1,2 Mio. kWh):

  • Verbrauchspreis bis 30.06.2024 (ct/kWh): 16,81 netto¹ / 17,99 brutto²
  • Verbrauchspreis ab 01.07.2024 (ct/kWh): 11,00 netto¹ / 11,77 brutto²
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 11,20 netto¹ / 11,98 brutto²

Allgemeine Geschäftsbedingungen

* Erstvertragslaufzeit und eingeschränkte Preisgarantie bis 30.06.2025. Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Tecklenburger Land GmbH nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch
von Strom bzw. Erdgas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Kündigungsfrist 4 Wochen zum Laufzeitende; automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit.

¹ Die Nettopreise für Strom beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe, Stromsteuer (Regelsatz), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Umlage gemäß § 19 StromNEV, der Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG und der Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV. Bei Erdgas inkl. Entgelten für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, CO2-Abgabe
(0,544 ct/kWh) für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung, Gasspeicherumlage (0,059 ct/kWh), Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh) und
Erdgassteuer von derzeit 0,55 Cent/kWh netto.

² Inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zzt. 19 % bei Stromtarifen bzw. 7 % bei Erdgastarifen (zum Teil gerundet).

³ Im Grundpreis für Strom enthalten sind die Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen Messeinrichtung (kME) oder einer modernen Messeinrichtung (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Höhe von 14,88 €/Jahr netto. Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden stattdessen für den Messstellenbetrieb in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch nachfolgende Entgelte berechnet, soweit der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) der Messstellenbetreiber des Kunden ist und der Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Kunden abgerechnet wird: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre ab 6.001 – 10.000 kWh: 84,03 €/Jahr netto (100,00 €/Jahr brutto) · 10.001 – 20.000 kWh: 109,24 €/ Jahr netto (130,00 €/Jahr brutto) · 20.001 – 50.000 kWh: 142,86 €/Jahr netto (170,00 €/Jahr brutto) 50.001 – 100.000 kWh: 168,07 €/Jahr netto (200,00 €/Jahr brutto). Sofern der Messstellenbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet wird, reduziert sich der Grundpreis um die Messstellenbetriebskosten.