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Verlängerung Ihres Strom- oder Erdgastarifes

Wir freuen uns, das Sie Ihren bestehenden Strom- oder Erdgastarif ganz bequem online verlängern möchten! Füllen Sie dazu einfach das unten stehende Formular aus. Sie erhalten von uns im Anschluss eine Bestätigungs-Email über den Wunsch Ihrer Verlängerung und eine postalische Auftragsbestätigung, sobald die Verlängerung umgesetzt wurde.

WICHTIG! Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns bereits gekündigt haben, hebt diese Vertragsverlängerung die Kündigung nicht auf. Sie müssen in diesem Fall zusätzlich Ihre Kündigung schriftlich widerrufen.

Angaben zu Ihrem Tarif

 

Die Konditionen

Strom fix basis 12 bzw. ProfiStrom fix basis 12*

Konditionen (bis 100.000 kWh) 1,2,3:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 27,60 netto¹ / 32,84 brutto²
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 12,00 netto¹ / 14,28 brutto²

Gas fix basis 12 bzw. ProfiGas fix basis 12 *

Konditionen (bis 1,2 Mio. kWh) 4,5:

  • Verbrauchspreis (ct/kWh): 9,75 netto4 / 11,60 brutto5
  • Grundpreis³ (Euro/Monat): 13,00 netto4 / 15,47 brutto5

 

Anmerkung: Der Erdgas Verbrauchspreis hat sich leicht verändert, da ab 01.01.2025 die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG von 0,250 Ct./kWh auf 0,299 Ct./kWh erhöht wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

* Erstvertragslaufzeit und eingeschränkte Preisgarantie bis 31.12.2025. 

1 Die Nettopreise beinhalten die Energiebeschaffungskosten, Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie die Konzessionsabgaben, Stromsteuer (Regelsatz), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG, Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG und ab dem 01.01.2025 den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A). Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), § 19 StromNEV-Umlage (1,558 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh), Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG, die derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet wird, und der Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A), der ab dem 01.01.2025 erhoben und gemeinsam mit der § 19 StromNEV-Umlage als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet werden kann. Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 3.1 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben.

2 Inklusive der gesetzlichen im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer.

3 Im Grundpreis enthalten sind die Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen Messeinrichtung (kME) oder einer modernen Messeinrichtung (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden stattdessen für den Messstellenbetrieb in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch nachfolgende Entgelte berechnet, soweit der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) der Messstellenbetreiber des Kunden ist und der Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Kunden abgerechnet wird: bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre ab 6.001 – 10.000 kWh: 16,81 €/Jahr netto (20,00 €/Jahr brutto) · 10.001 – 20.000 kWh: 42,02 €/Jahr netto (50,00 €/Jahr brutto) · 20.001 – 50.000 kWh: 75,63 €/Jahr netto (90,00 €/Jahr brutto) · 50.001 – 100.000 kWh: 100,84 €/Jahr netto (120,00 €/Jahr brutto). Sofern der Messstellenbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet wird, reduziert sich der Grundpreis um die Messstellenbetriebskosten

4 Die Nettopreise beinhalten die Energiebeschaffungskosten, Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, Energiesteuer, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV und den CO2-Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung. Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19%), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,816 ct/kWh). Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 3.1 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. 

5 Inklusive der gesetzlichen im Lieferzeitraum gültigen Umsatzsteuer. Der Grundpreis gilt für eine Anlage mit einem Standardzähler.