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Alle wichtigen Infos rund um die Strompreisbremse

Das Wichtigste auf einen Blick

Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch bis 30.000 kWh gilt folgendes für die Strompreisbremse: 

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto) 
  • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis
  • Die Preisbremse greift nur, wenn Ihr vertraglicher Verbrauchspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt. Ist dieser niedriger, zahlen Sie die günstigeren vertraglichen Konditionen 
  • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt, gilt jedoch rückwirkend ab Januar 2023. Im März erfolgt daher eine Verrechnung des Abschlags mit den Monaten Januar und Februar, sodass der März-Abschlag niedriger ausfällt als der April-Abschlag

 

Liegt Ihr Stromverbrauch über 30.000 kWh, gelten abweichende Regelungen. 

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Antworten auf häufige Fragen zur Strompreisbremse

Die gesamte Veröffentlichung zu den Preisbremsen ist auf Basis der bisherigen Informationen und der kurzen Bearbeitungszeit nach bestem Wissen aufgebaut und wird je nach Erkenntnisstand weiterentwickelt. 

Stand 01.03.2023