Ab 6.6.2025 gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel – Das müssen Sie nun wissen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Prozesse für den Wechsel des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss. Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Wichtig:
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Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen
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Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.
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Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Vorgabe, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Umzugsmeldung ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich ist.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen.
Tipp
Eine fristgerechte Umsetzung hängt maßgeblich von der Kenntnis über die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) ab, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen.
Bitte teilen Sie uns deshalb die Marktlokations-ID nach Möglichkeit im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit.
Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte die Zählernummer(n) mit, damit wir für Sie alles weitere in die Wege leiten können.
Die wichtigsten Punkte zum 24h-Lieferantenwechsel im Überblick
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Umzüge
Ein- und Auszüge müssen im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende Bearbeitung von Umzugsmeldungen ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich.
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Wechselprozess
Die technische Abwicklung eines Anbieterwechsels sowie eines Ein- bzw. Auszuges muss innerhalb von 24 Stunden durch die beteiligten Markteilnehmer umgesetzt werden.
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Schnellere Bearbeitung
Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) vereinfacht und beschleunigt den Lieferprozess.
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Vertragsbedingungen
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen.
Das sollten Sie bei einem Ein- bzw. Auszug beachten
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Einzug
rechtzeitig meldenNur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden.
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Auszug
rechtzeitig meldenNur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
So gelingt ein reibungsloser Umzug:
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Der Umzug sollte von Ihnen idealerweise 6 Wochen, spätestens aber 2 Wochen im Voraus gemeldet werden. Dafür steht Ihnen beispielsweise unser Online-Formular zur Verfügung, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Hinweis: Eine Sonderkündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels muss grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen, § 41b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
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Die Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID) beschleunigt den Lieferprozess. Die Marktlokation ist auf Ihrer eigenen Jahresabrechnung bzw. auf der Jahresabrechnung des Vormieters ablesbar.
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Bei einem Umzug wird geprüft, ob der bestehende Vertrag an die neue Adresse angepasst werden kann. In vielen Fällen bleibt Ihr Tarif unverändert. Falls am neuen Wohnort andere Versorgungsbedingungen gelten, wird Ihnen ein neuer Vertrag angeboten, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen.
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Spätestens bei der Schlüsselübergabe sollten die Zählerstände beider Wohnorte (alt und neu) übermittelt werden. Diese dienen der Erstellung der Schlussabrechnung des alten Wohnorts und der ersten Abrechnung für den neuen Wohnort.
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Abschließend erhalten Sie für Ihre alte Adresse eine Schlussabrechnung. Für die neue Anschrift erhalten Sie eine Vertragsbestätigung sowie die Mitteilung Ihrer monatlichen Abschlagsbeträge. Zwischen Ihrem Einzug und der ersten Abschlagsfälligkeit können mehrere Wochen liegen.