Gas-Soforthilfe - eine Kostenentlastung vom Bund

Die aktuell hohen Gaspreise führen zu teilweise enormen finanziellen Belastungen. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden Entlastungen für Verbraucher umgesetzt, für die der Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. Somit schafft die Dezember-Soforthilfe für Gas-Kunden kurzfristig eine finanzielle Unterstützung, um die Zeit bis zum Greifen der Gaspreisbremse zu überbrücken. Die Gas-Soforthilfe gilt für alle Privatkunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio kWh Erdgas, auch wenn es sich um Mieter handelt, die über ihre Vermieter nur indirekt Gas beziehen. Über die Gas-Soforthilfe entfällt für alle Gas-Kunden unter 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch die Pflicht, ihren Abschlag für den Monat Dezember zu bezahlen. Wenn Sie eine monatliche Rechnung erhalten und keine Abschläge bezahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung. 

Bestimmte Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) haben ebenfalls Anspruch auf die Soforthilfe und müssen diesen ihrem Energieversorger mitteilen, um zu profitieren. Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind zugelassene Krankenhäuser, sie sollen separat entlastet werden. Darüber hinaus gilt die Soforthilfe ebenfalls nicht für Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen. 

Wie berechnet sich die Höhe der Gas-Soforthilfe?

Damit die Hilfe schnell bei Ihnen ankommt, müssen Sie – als sofort wirksames Mittel - Ihren Abschlag für Dezember 2022 nicht bezahlen. Aber: Das ist das Mittel zur schnellen Entlastung, der Dezember-Abschlag kann aber von Ihrer endgültigen Entlastung abweichen!

Die endgültige Entlastung entspricht bei Erdgas dem Produkt aus einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, und dem für Sie im Dezember 2022 gültigen -Verbrauchspreis, ergänzt um die Höhe Ihres Grundpreises im Monat Dezember 2022.

Der endgültige Entlastungs-Betrag errechnet sich wie folgt: (1/12 Jahresverbrauch x Verbrauchspreis Gas) + 1/12 Grundpreis.

Berechnungsgrundlage:

Beispiel

Sie verbrauchen mit Stand September 2022 laut der Verbrauchsprognose im Jahr 24.000 kWh Erdgas. Das entspricht 2.000 kWh/ Monat. Ihr Verbrauchspreis für Gas im Dezember 2022 beträgt 13,48 ct/kWh brutto. Ihr Grundpreis beträgt im Dezember 11,98 Euro/ Monat.

Berechnung

Preiskomponenten Summen
2.000 kWh (1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs) x 13,48 ct/kWh (Verbrauchspreis für Gas im Dezember)                   269,60 Euro
1/12 Grundpreis 11,98 Euro
Gas- Soforthilfe im Dezember 281,58 Euro

 

Wenn Sie eine registrierte Leistungsmessung haben und gleichzeitig unter 1,5 Mio. kWh Erdgas im Jahr verbrauchen, gilt folgende Formel als Berechnungsgrundlage:

Der endgültige Entlastungs-Betrag errechnet sich wie folgt: 1/12 der registrierten Jahres-Netzentnahme x Verbrauchspreis Gas

 

Berechnungsgrundlage:

Jahres-Netzentnahme

Der Jahresverbrauch bemisst sich an einem Zwölftel der vom Messstellenbetreiber gemessenen Netzentnahme der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022

Verbrauchspreis

Als Basis zur Berechnung der Entlastung gilt hier Ihr Verbrauchs- und Grundpreis für Erdgas im Dezember 2022, um evtl. Kostensteigerungen seit September noch zu berücksichtigen.

 

Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also nicht Ihrem realen Dezemberabschlag oder Ihrer Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen.

Hintergrund ist, dass eine genaue Berechnung des Entlastungsbetrags in der operativen Umsetzung technisch bis Dezember nicht möglich ist. Die endgültige Höhe der Entlastung wird erst im Rahmen Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen. Mögliche Differenzen werden nachberechnet bzw. gutgeschrieben.

Für Unternehmen mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh finden Sie in den FAQ unten die entsprechenden Informationen.

So erhalten Sie die Gas-Soforthilfe von uns:

Unsere Antworten auf Fragen rund um die Gas-Soforthilfe für Verbraucher und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio kWh Erdgas 

Unsere Antworten auf Fragen rund um die Gas-Soforthilfe für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio kWh Erdgas 

Die gesamte Veröffentlichung zur Gas-Soforthilfe ist auf Basis der bisherigen Informationen und der kurzen Bearbeitungszeit nach bestem Wissen aufgebaut und wird je nach Erkenntnisstand weiterentwickelt. 

Stand 21.11.2022.