Kommunale Wärmeplanung: SWTE als Lösungspartner der Region
Um die Klimaziele zu erreichen, ist eine nachhaltige und umweltfreundliche Wärmeversorgung unerlässlich. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, mit der Kommunalen Wärmeplanung die Wärmeversorgung von heute und morgen zu skizzieren. In einer Art Wärmeatlas sollen Bürgerinnen und Bürger ablesen können, welche Art der Wärmeversorgung an ihrem Wohnort und in ihrem Quartier empfehlenswert und ökologisch sinnvoll ist. WICHTIG: Eine verpflichtende Vorgabe ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger nicht.
Als Lösungspartner der Region unterstützen wir auf Wunsch unsere Gesellschafterkommunen bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung. Unsere Fachleute ermitteln in einer Bestandsanalyse den Ist-Zustand der Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune. Im zweiten Schritt ermitteln wir die Bedarfe und Potentiale zur Wärmegewinnung und erstellen auf der Grundlage dieser Daten eine Art Wärmeatlas. Mit diesem Wärmeatlas können Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern Orientierung bieten und Empfehlungen für deren Wärmeversorgung geben.
So erfolgt die Kommunale Wärmeplanung
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1. BESTANDSANALYSE
Wir ermitteln, wie die Wärmeversorgung in der Kommune aktuell sichergestellt wird und welche Wärmequellen genutzt werden.
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2. POTENTIALANALYSE
Wir schauen, wie sich Bedarfe reduzieren lassen und inwieweit z.B. Erneuerbare Energien oder auch Abwärme genutzt werden können.
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3. ZIELE DEFINIEREN
Wir unterstützen die Kommune, mögliche Ziele der zukünftigen Wärmeversorgung zu bennen und Entwicklungspfade dorthin zu beschreiben.
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4. STRATEGIEN
Wir unterstützen die Kommunen dabei, Strategien zu benennen und einen Maßnahmenkatalog zu definieren.
Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Die Bundesregierung hat das Gesetz Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz - GEG) erlassen, um den Klimaschutz zu stärken. Gleichzeitig soll die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger gemindert werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, Erneuerbare Energiequellen zu erschließen und stärker zu nutzen. Ergänzend zum GEG ist zum Jahresanfang 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, die Kommunen zur Vorlage einer Kommunalen Wärmeplanung zu verpflichten. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern zum Beispiel Orientierung geben, ob sie in ihrer Region Aussicht auf den Anschluss an ein Wärmenetz haben oder individuelle Lösungen zur Wärmeversorgung nutzen sollten. Verpflichtende Vorgaben zum Anschluss an ein Wärmenetz oder zum Heizungstausch macht die Kommunale Wärmeplanung nicht.
Das sind die Ziele
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Beitrag zur Klimaneutralität bis 2040
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Orientierung und Planungshilfe für Bürgerinnen und Bürger
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Planungshilfe für Wohnbau-Entwicklung
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Planungshilfe für Netzbetreiber
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Nachhaltige
Energieversorgung -
Klarer Fahrplan
für die Wärmewende
Zusammenarbeit mit den Kommunen
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Lotte sind gemeinsam mit den Stadtwerken Tecklenburger Land in das Thema Kommunale Wärmeplanung eingestiegen. Als Stadtwerke Tecklenburger Land unterstützen wir die Kommunen in unserem Versorgungsgebiet bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung.
Für die Stadt Ibbenbüren liegt der Zwischenbericht vor.