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Preiserhöhung vom Wettbewerb erhalten?

Aufgrund der vielen Anfragen von Neukunden bzgl. einem Wechsel zu den Stadtwerken:

Frage: Kündigen die Stadtwerke bei meinem alten Versorger, wenn ich Neukunde werde?

Antwort: In der Regel ja! Allerdings besitzen Sie bei einer Preiserhöhung ein sog. Sonderkündigungsrecht, von dem Sie selbst schriftlich Gebrauch machen sollten. Nur dann ist gewährleistet, dass wir Sie zum Wunschtermin (i.d.R. der Termin Ihrer Preiserhöhung) versorgen können!

Unsere aktuellen Tarife für Strom und Erdgas hier berechnen:

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