SWTE für Auszubildende
Sinnhafte Arbeit mit attraktiver Vergütung und exzellenten Aufstiegsmöglichkeiten gesucht?
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Aufgrund der vielen Anfragen von Neukunden bzgl. einem Wechsel zu den Stadtwerken:
Frage: Kündigen die Stadtwerke bei meinem alten Versorger, wenn ich Neukunde werde?
Antwort: In der Regel ja! Allerdings besitzen Sie bei einer Preiserhöhung ein sog. Sonderkündigungsrecht, von dem Sie selbst schriftlich Gebrauch machen sollten. Nur dann ist gewährleistet, dass wir Sie zum Wunschtermin (i.d.R. der Termin Ihrer Preiserhöhung) versorgen können!