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So funktioniert die Soforthilfe Gas

Stadtwerke Tecklenburger Land setzen Vorgaben zur Entlastung um

Tecklenburger Land, 28.11.2022. Im Dezember profitieren auch die Erdgas-Kundinnen und -Kunden der Stadtwerke Tecklenburger Land von der sogenannten Dezemberhilfe. Mit der Soforthilfe Gas und Wärme möchte die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember 2022 eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucherinnen und Verbrauchen müssen keinen Antrag auf Entlastung stellen.

Grundlage der Soforthilfe Gas ist der Jahresverbrauch. Wie die Stadtwerke Tecklenburger Land diesen Wert ermitteln, ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Erdgas wird ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Energielieferant, also die Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH, für die betroffene Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hat, zu Grunde gelegt. Verfügt der Energielieferant nicht über diese Verbrauchsprognose, muss er ersatzweise ein Zwölftel des vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle ansetzen.

So setzen die Stadtwerke Tecklenburger Land die Entlastung um

Für Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe, sogenannte SLP-Kunden, gelten diese Regeln, wenn für Dezember 2022 die eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart ist: Hat ein Erdgasabnehmer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, wird die Dezember-Abbuchung automatisch gestoppt. Überweist ein Abnehmer den Abschlag jeden Monat selbst, sollte er die Überweisung für Dezember 2022 einfach aussetzen. Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, sollte diesen für Dezember aussetzen. Veranlasst ein Abnehmer dennoch die Zahlung für Dezember 2022, werden die Stadtwerke Tecklenburger Land diese Zahlung automatisch im Zuge der nächsten Rechnung verrechnen. Ist für Dezember 2022 keine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart, dann sind die Stadtwerke Tecklenburger Land als Erdgaslieferant verpflichtet, im Januar 2023 auf die Zahlung der Vorauszahlung oder Abschlagszahlung zu verzichten. Das geschieht, indem der Energielieferant den Zahlungsvorgang unterlässt oder eine vom Abnehmer veranlasste Zahlung mit der nächsten Rechnung verrechnet.

Hier gibt es alle Informationen zur Dezemberhilfe auf einen Blick.