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Stadtwerke geben Mehrwertsteuersenkung zu 100% an ihre Kunden weiter

Unsere Kunden profitieren zu 100% von Entlastungen aus dem Konjunkturpaket

Tecklenburger Land, 01.07.2020. Seit dem heutigen Tag ist die von der Bundesregierung beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16% in Kraft. Als Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH geben wir diese Mehrwertsteuersenkung zu 100% an unsere Kunden weiter.

Zählerstandsmeldungen sind nicht notwendig

Wichtig: Unsere Kunden brauchen nichts weiter zu veranlassen! Auch etwaige Zählerstandsmeldungen sind nicht notwendig. Die Bundesregierung hat mit dem „Konjunkturpaket“ zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie u.a. die Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Vom 01. Juli an bis zum 31.Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und für den ermäßigten Satz von 7% auf 5% gesenkt.


Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung mit der Jahresabrechnung

Selbstverständlich werden wir als Stadtwerke Tecklenburger Land Energie GmbH die Senkung der Mehrwertsteuer zu 100% an unsere Kunden weitergeben. Ganz praktisch geschieht das mit der Jahresabrechnung. In der Abrechnung werden die Verbräuche verursachungsgerecht mit den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen berechnet.

Anerkanntes Verfahren

Als Energiekunde erhalten Sie in der Regel nur einmal im Jahr die sogenannte Jahresverbrauchsrechnung, in dem der Strom- und Gasverbrauch entsprechend ausgewiesen wird. Auf der Rechnung werden wir für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% und für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 entsprechend den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 16% ansetzen und ausweisen. Dabei wird der angefallene Verbrauch nach einem vom Eichamt anerkannten und genehmigten Verfahren auf die entsprechenden Zeiträume verteilt. Eine Zwischenablesung durch die Stadtwerke Tecklenburger Land ist nicht notwendig.

Ganz einfach von der Steuersenkung profitieren

Sie brauchen also nichts weiter zu tun, um von der Steuersenkung zu profitieren. Eine Meldung der Zählerstände ist dabei  nicht erforderlich. Wenn Sie möchten, können Sie eine Selbstablesung zum 30.06.2020 vornehmen und uns die Ablesungsergebnisse online über unsere Webseite unter Kundenservice > Online-Service > Zählerstand melden übermitteln. Ihre Abschläge werden wir entsprechend einer vom Bundesministerium der Finanzen gebilligten Vorgehensweise nicht anpassen. Wenn Sie dennoch Ihre Abschläge entsprechend anpassen möchten, sprechen Sie uns gerne an.