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Jetzt im Marktstammdatenregister registrieren

Betreiber von Energieerzeugungsanlagen müssen jetzt handeln

Tecklenburger Land, 23.11.2020. Wer eine Photovoltaik-Anlage, ein Windrad, eine KWK-Anlage, irgendeine andere Form von Energieerzeugungsanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, sollte aufhorchen. Denn Betroffene haben nur noch bis zum 31. Januar 2021 Zeit, sich in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Wer diese Frist verstreichen lässt, erhält ab Februar 2021 vorerst keine Zahlungen mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Darauf macht die SWTE Netz GmbH & Co. KG aufmerksam.

Zum Hintergrund: Seit dem 31. Januar 2019 führt die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Marktstammdatenregister für den Strom- und Gasmarkt. Darin werden das bisherige Anlagenregister und das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengefasst. Das Register soll laut Bundesnetzagentur dazu dienen, die Datenqualität für energiewirtschaftliche Prozesse zu verbessern und viele Meldepflichten bei Behörden in Zukunft zu vereinfachen oder gar abzuschaffen. Am 31. Januar 2021 endet die Frist zur einmaligen Registrierung im Marktstammdatenregister.

Rund 2.500 Anlagen noch nicht im Marktstammdatenregister registriert

Zum 1. Januar 2021 übernimmt die Netzgesellschaft der Stadtwerke Tecklenburger Land den Betrieb des Stromverteilnetzes in Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln. Im zukünftigen Stromversorgungsgebiet der SWTE Netz gibt es mehr als 6.000 Einspeiseanlagen. „Im Zuge der Vorbereitung auf unsere Rolle als Stromnetzbetreiber haben wir festgestellt, dass bislang etwa 2.500 Anlagen noch nicht im Marktstammdatenregister registriert sind“, erklärt Dierk Beiderwellen, Leiter Netzwirtschaft bei der SWTE Netz. „Wir können nur dringend empfehlen, die Registrierung nachzuholen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.“ Als Stromnetzbetreiber wird die SWTE Netz im kommenden Jahr keine Möglichkeit haben, die vereinbarten EEG-Förderungen an Betreiber von nicht registrierten Anlagen auszuzahlen. „Das liegt allein in der Hand der Betreiber, die jetzt handeln müssen“, so Dierk Beiderwellen.

Webportal zur Registrierung

Die Registrierung im Marktstammdatenregister erfolgt online über ein spezielles Portal. Laut Bundesnetzagentur kann der Betreiber einer Erzeugeranlage auch eine andere Person, zum Beispiel Familienmitglieder, einen Installateur oder einen Dienstleister, zur Registrierung bevollmächtigen. Wichtig: Es reicht nicht aus, dass der Betreiber im Marktstammdatenregister verzeichnet ist. Eine Registrierung ist zusätzlich für jede einzelne Anlage erforderlich.

Reduzierte Vergütung

Versäumt ein Anlagenbetreiber die Registrierung, erhält er ab Februar 2021 zunächst keine EEG- oder KWK-Vergütung mehr. Im Falle einer Nachmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erhält der Betroffene die Vergütung zwar rückwirkend – allerdings nur in reduzierter Höhe. Dierk Beiderwellen betont: „Der Aufwand dürfte sehr viel höher sein als eine fristgerechte Registrierung bis zum 31. Januar.“

Die Eintragung ins Marktstammdatenregister ist ausschließlich online möglich. Die Bundesnetzagentur hat außerdem eine Hotline geschaltet unter Telefon 0228/ 14-3333.

 

BU: Betreiber von Energieerzeugungsanlagen – dazu zählen zum Beispiel auch Photovoltaikanlagen – müssen jetzt handeln und sich im Marktstammdatenregister registrieren. Foto: Pixabay